Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Q23 „Orlaaue“

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Q 23 "Orlaaue" nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Neustadt an der Orla hat für das Quartier Q 23 "Orlaaue" südlich der Orla, nördlich der Mühlstraße, westlich der Rodaer Straße und östlich des Börthener Gäßchen einen Vorentwurf zum Bebauungsplan erarbeitet.

Dieser Vorentwurf liegt in der Fassung vom 10.05.2010 vom 19. Juli bis
09. August 2010
in der Stadtverwaltung Neustadt (Orla), im Stadtbauamt, Markt 2, 1. Stock während der Dienststunden

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neustadt an der Orla, den 16.07.2010

 

A. Hoffmann
Bürgermeister

zurück drucken