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Fachdienst Ordnung informiert

Anleinpflicht für Hunde

Anleinpflicht für Hunde gemäß ordnungsbehördl. Verordnung der Stadt Neustadt an der Orla

Der Fachdienst Ordnung weist alle Hundebesitzer nochmals darauf hin, dass gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Neustadt an der Orla alle Hunde an der Leine zu führen sind. Dies gilt auch für die Ortsteile und den Stadtwald.

Auf Spielplätzen ist das Mitführen von Hunden untersagt. Generell dürfen Tiere nur so gehalten werden, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden.

Das Nichteinhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet.

Informationen über Baustellen im Freistaat Thüringen

Das Baustelleninformationssystem liefert Ihnen aktuelle Informationen über Baustellen im Freistaat Thüringen (mit Ausnahme der Bundesautobahnen) in einer Übersichtskarte.

Die Informationen werden durch die Regionalreferate des Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) sowie die derzeit teilnehmenden Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, Städte und Gemeinden erstellt.

Link zum Baustelleninformationssystem des Freistaates Thüringen

Dialogdisplay zur Geschwindigkeitsmessung

Seit November 2018 ist ein Dialogdisplay zur Geschwindigkeitsmessung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Neustadt an der Orla im Einsatz. Das Gerät kann die ermittelten Werte anzeigen und speichern. Die Erfassung des Verkehrs wird in Fahrtrichtung und gleichzeitig auch für die Gegenrichtung aufgezeichnet.

Um möglichst realistische Daten erhalten zu können, erfolgt die Messung in bestimmten Zeiträumen auch ohne Anzeige auf dem Display.

Die aktuellen Verkehrsauswertungen finden Sie nachstehend in der Übersicht.
Durch Klicken auf die einzelne Kachel können Sie sich die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen an den Standorten anzeigen lassen.

Anleinpflicht für Hunde

Anleinpflicht für Hunde gemäß ordnungsbehördl. Verordnung der Stadt Neustadt an der Orla

Der Fachdienst Ordnung weist alle Hundebesitzer nochmals darauf hin, dass gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Neustadt an der Orla alle Hunde an der Leine zu führen sind. Dies gilt auch für die Ortsteile und den Stadtwald.

Auf Spielplätzen ist das Mitführen von Hunden untersagt. Generell dürfen Tiere nur so gehalten werden, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden.

Das Nichteinhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet.