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Fachdienst Ordnung informiert

Informationen zur Hundesteuer

Für Hundehalter: Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Hundesteuer und die Höhe der Steuern ...

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Neustadt an der Orla,

mit dem Entschluss sich einen Hund anzuschaffen, gewinnt man nicht nur einen treuen Begleiter, sondern übernimmt auch Verantwortung.
Zur Anmeldung ist jeder Hundehalter verpflichtet. Hundehalter ist jeder, der einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt.
Jeder Hund muss innerhalb einer Woche nach Erwerb steuerlich angemeldet werden. Die Steuerpflicht beginnt für jedes Tier ab dem 01. des Monats, in dem der Hund 4 Monate alt wird.

Zur steuerlichen Registrierung der einzelnen Tiere werden Hundesteuermarken an die Hundehalter (durch Zusendung mit dem Steuerbescheid) ausgegeben. Des Weiteren sind diese Marken, sichtbar am Halsband des Tieres getragen, der Nachweis, dass der Hundehalter seiner Anmeldepflicht nachgekommen ist.

Die Steuer beträgt:
 - für den ersten Hund 50,00 €
 - für den zweiten Hund 70,00 €
 - für jeden weiteren Hund 90,00 €.

Um der steuerlichen Anmeldung nachzukommen, erhalten Sie die benötigenten Formulare im BürgerService der Stadt Neustadt an der Orla oder direkt auf unserer Internetseite in der Rubrik Bürgerservice / Anträge & Formulare

Informationen über Baustellen im Freistaat Thüringen

Das Baustelleninformationssystem liefert Ihnen aktuelle Informationen über Baustellen im Freistaat Thüringen (mit Ausnahme der Bundesautobahnen) in einer Übersichtskarte.

Die Informationen werden durch die Regionalreferate des Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) sowie die derzeit teilnehmenden Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, Städte und Gemeinden erstellt.

Link zum Baustelleninformationssystem des Freistaates Thüringen

Dialogdisplay zur Geschwindigkeitsmessung

Seit November 2018 ist ein Dialogdisplay zur Geschwindigkeitsmessung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Neustadt an der Orla im Einsatz. Das Gerät kann die ermittelten Werte anzeigen und speichern. Die Erfassung des Verkehrs wird in Fahrtrichtung und gleichzeitig auch für die Gegenrichtung aufgezeichnet.

Um möglichst realistische Daten erhalten zu können, erfolgt die Messung in bestimmten Zeiträumen auch ohne Anzeige auf dem Display.

Die aktuellen Verkehrsauswertungen finden Sie nachstehend in der Übersicht.
Durch Klicken auf die einzelne Kachel können Sie sich die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen an den Standorten anzeigen lassen.

Informationen zur Hundesteuer

Für Hundehalter: Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Hundesteuer und die Höhe der Steuern ...

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Neustadt an der Orla,

mit dem Entschluss sich einen Hund anzuschaffen, gewinnt man nicht nur einen treuen Begleiter, sondern übernimmt auch Verantwortung.
Zur Anmeldung ist jeder Hundehalter verpflichtet. Hundehalter ist jeder, der einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt.
Jeder Hund muss innerhalb einer Woche nach Erwerb steuerlich angemeldet werden. Die Steuerpflicht beginnt für jedes Tier ab dem 01. des Monats, in dem der Hund 4 Monate alt wird.

Zur steuerlichen Registrierung der einzelnen Tiere werden Hundesteuermarken an die Hundehalter (durch Zusendung mit dem Steuerbescheid) ausgegeben. Des Weiteren sind diese Marken, sichtbar am Halsband des Tieres getragen, der Nachweis, dass der Hundehalter seiner Anmeldepflicht nachgekommen ist.

Die Steuer beträgt:
 - für den ersten Hund 50,00 €
 - für den zweiten Hund 70,00 €
 - für jeden weiteren Hund 90,00 €.

Um der steuerlichen Anmeldung nachzukommen, erhalten Sie die benötigenten Formulare im BürgerService der Stadt Neustadt an der Orla oder direkt auf unserer Internetseite in der Rubrik Bürgerservice / Anträge & Formulare