Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter der Stadt Neustadt an der Orla,
mit dem Entschluss sich einen Hund anzuschaffen, gewinnt man nicht nur einen treuen Begleiter, sondern übernimmt auch Verantwortung.
Zur Anmeldung ist jeder Hundehalter verpflichtet. Hundehalter ist jeder, der einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt.
Jeder Hund muss innerhalb einer Woche nach Erwerb steuerlich angemeldet werden. Die Steuerpflicht beginnt für jedes Tier ab dem 01. des Monats, in dem der Hund 4 Monate alt wird.
Zur steuerlichen Registrierung der einzelnen Tiere werden Hundesteuermarken an die Hundehalter (durch Zusendung mit dem Steuerbescheid) ausgegeben. Des Weiteren sind diese Marken, sichtbar am Halsband des Tieres getragen, der Nachweis, dass der Hundehalter seiner Anmeldepflicht nachgekommen ist.
Die Steuer beträgt:
- für den ersten Hund 50,00 €
- für den zweiten Hund 70,00 €
- für jeden weiteren Hund 90,00 €.
Um der steuerlichen Anmeldung nachzukommen, erhalten Sie die benötigenten Formulare im BürgerService der Stadt Neustadt an der Orla oder direkt auf unserer Internetseite in der Rubrik Bürgerservice / Anträge & Formulare