Im Bereich der Schlossgasse ist eine neue Verkehrsführung und eine Änderung der Verkehrsordnung seit dieser Woche in Kraft getreten.
Die Zufahrt zur Schlossgasse von der ErnstThälmann-Straße kommend ist ab sofort nur noch als Einbahnstraße befahrbar. Zudem gilt ab Schlossgasse 9 bis zur Bachstraße ein Halteverbot. Somit ist das Abstellen von Fahrzeugen hier nicht mehr möglich.
In den kommenden Tagen soll der Parkplatz auf dem Gelände des ehemaligen Gasthofs „Zum weißen Schwan“ zum Parken mit Parkschein freigegeben werden.