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Fachdienst Ordnung informiert

Neue Verkehrsregelung im Bereich Schlossgasse

Schlossgasse geänderte Verkehrsregelung: Einbahnstraße aus Richtung E.-Thälmann-Str., Halteverbot Schlossgasse 9 bis Bachstraße

Im Bereich der Schlossgasse ist eine neue Verkehrsführung und eine Änderung der Verkehrsordnung seit dieser Woche in Kraft getreten.

Die Zufahrt zur Schlossgasse von der ErnstThälmann-Straße kommend ist ab sofort nur noch als Einbahnstraße befahrbar. Zudem gilt ab Schlossgasse 9 bis zur Bachstraße ein Halteverbot. Somit ist das Abstellen von Fahrzeugen hier nicht mehr möglich.

In den kommenden Tagen soll der Parkplatz auf dem Gelände des ehemaligen Gasthofs „Zum weißen Schwan“ zum Parken mit Parkschein freigegeben werden.

Informationen über Baustellen im Freistaat Thüringen

Das Baustelleninformationssystem liefert Ihnen aktuelle Informationen über Baustellen im Freistaat Thüringen (mit Ausnahme der Bundesautobahnen) in einer Übersichtskarte.

Die Informationen werden durch die Regionalreferate des Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) sowie die derzeit teilnehmenden Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, Städte und Gemeinden erstellt.

Link zum Baustelleninformationssystem des Freistaates Thüringen

Dialogdisplay zur Geschwindigkeitsmessung

Seit November 2018 ist ein Dialogdisplay zur Geschwindigkeitsmessung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Neustadt an der Orla im Einsatz. Das Gerät kann die ermittelten Werte anzeigen und speichern. Die Erfassung des Verkehrs wird in Fahrtrichtung und gleichzeitig auch für die Gegenrichtung aufgezeichnet.

Um möglichst realistische Daten erhalten zu können, erfolgt die Messung in bestimmten Zeiträumen auch ohne Anzeige auf dem Display.

Die aktuellen Verkehrsauswertungen finden Sie nachstehend in der Übersicht.
Durch Klicken auf die einzelne Kachel können Sie sich die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen an den Standorten anzeigen lassen.

Neue Verkehrsregelung im Bereich Schlossgasse

Schlossgasse geänderte Verkehrsregelung: Einbahnstraße aus Richtung E.-Thälmann-Str., Halteverbot Schlossgasse 9 bis Bachstraße

Im Bereich der Schlossgasse ist eine neue Verkehrsführung und eine Änderung der Verkehrsordnung seit dieser Woche in Kraft getreten.

Die Zufahrt zur Schlossgasse von der ErnstThälmann-Straße kommend ist ab sofort nur noch als Einbahnstraße befahrbar. Zudem gilt ab Schlossgasse 9 bis zur Bachstraße ein Halteverbot. Somit ist das Abstellen von Fahrzeugen hier nicht mehr möglich.

In den kommenden Tagen soll der Parkplatz auf dem Gelände des ehemaligen Gasthofs „Zum weißen Schwan“ zum Parken mit Parkschein freigegeben werden.