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Gewerbe1

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde werden von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wahrgenommen und bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Eine grobe Übersicht des Aufgabenspektrums finden Sie nachfolgend.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt. 

          Auszug aus dem Gebührenverzeichnis
          Gewerbeanmeldung25,00 Euro
          Gewerbeummeldung15,00 Euro
          Gewerbeabmeldung10,00 Euro
          Auskunft aus dem Gewerbezentralregister      13,00 Euro

  • Antrag auf Sperrzeitverkürzung / -verlängerung

  • Anzeige des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen

  • Anzeige einer Verkaufsveranstaltung

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Erlaubnis für Honoraranlagen-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler

  • Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung

  • Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33c Gewerbeordnung

  • Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag

  • Erlaubnis für Spielhallen, Geeignetheitsprüfung zur Aufstellung von Spielgeräten

  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe

  • Erlaubnis für die Tätigkeit des Pfandleihers

  • Erlaubnis zur Durchführung von Versteigerungen / Auktionshäuser

  • Erlaubnis zur Schaustellung von Personen

  • Erteilung Reisegewerbekarte

  • Führung des Gewerberegisters der Stadt Neustadt an der Orla

  • Genehmigung von Plakatierung

  • Genehmigung für Schank- und Speisewirtschaft, Gestattung für einen vorübergehenden Betrieb

  • Gewerbeanzeigen (An-, Um-, Abmeldung)

  • Ladenöffnungszeiten / Sonn- und Feiertage

  • Marktfestsetzungen

  • Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden

  • regelmäßige Kontrollen der Betriebe

  • Schornsteinfegerrecht

  • Wanderlager