Gewerbe1
Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde werden von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wahrgenommen und bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Eine grobe Übersicht des Aufgabenspektrums finden Sie nachfolgend.
Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.
Auszug aus dem Gebührenverzeichnis | |
Gewerbeanmeldung | 25,00 Euro |
Gewerbeummeldung | 15,00 Euro |
Gewerbeabmeldung | 10,00 Euro |
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 Euro |
Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde
Antrag auf Sperrzeitverkürzung / -verlängerung
Anzeige des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Erlaubnis für Honoraranlagen-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler
Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung
Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33c Gewerbeordnung
Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag
Erlaubnis für Spielhallen, Geeignetheitsprüfung zur Aufstellung von Spielgeräten
Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Erlaubnis für die Tätigkeit des Pfandleihers
Erlaubnis zur Durchführung von Versteigerungen / Auktionshäuser
Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
Erteilung Reisegewerbekarte
Führung des Gewerberegisters der Stadt Neustadt an der Orla
Genehmigung von Plakatierung
Genehmigung für Schank- und Speisewirtschaft, Gestattung für einen vorübergehenden Betrieb
Gewerbeanzeigen (An-, Um-, Abmeldung)
Ladenöffnungszeiten / Sonn- und Feiertage
Marktfestsetzungen
Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden
regelmäßige Kontrollen der Betriebe
Schornsteinfegerrecht
Wanderlager