Nicht ausgeführte Lastschrifteinzüge 2020
Die Stadt Neustadt an der Orla informiert hiermit alle Betroffenen, dass fällige Zahlungen im Bereich Steuern, Mieten und Pachten, für die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, aus technischen Gründen gegenwärtig nicht eingezogen werden können.
Da die erforderlichen Arbeiten weitere Zeit in Anspruch nehmen werden, erfolgt rechtzeitig vor dem stattfindenden SEPA-Lastschrifteinzug aller ab dem 01.01.2020 bis dahin fälligen Zahlungen im Bereich Steuern, Mieten und Pachten eine Veröffentlichung in den entsprechenden Medien.
Es besteht auch die Möglichkeit, die fälligen Steuern, Mieten und Pachten auf das Konto der Stadt Neustadt an der Orla zu überweisen (Barzahlungen sind nicht möglich):
IBAN: DE29 8305 0505 0000 0045 02
BIC : HELADEF1SOK
VZ : NAME, ORTSTEIL, KASSENZEICHEN (zwingend erforderlich)
Für die Betroffenen der Gemeinde Kospoda gilt die Mitteilung entsprechend.
Hier sind Überweisungen an folgendes Konto der Gemeinde Kospoda zu leisten:
IBAN: DE83 8305 0505 0000 0727 88
BIC : HELADEF1SOK
VZ : NAME, ORTSTEIL, KASSENZEICHEN (zwingend erforderlich)
Für Nachfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Abteilung Finanzen in der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla (Telefon 03 64 81-850) zur Verfügung.