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Warnung vor Betrügern im Bereich Neustadt an der Orla
Personen geben sich als Brandschutzkontrolleure aus / Dringender Appell: Lassen Sie keine Unbekannten Personen ins Haus oder die Wohnung
Schleiz. Am gestrigen Dienstag, den 27. Januar, hat eine unbekannte männliche Person versucht, sich in einem Ortsteil von Neustadt an der Orla Zutritt zu Privatwohnungen zu verschaffen. Der Mann war mit einer neonfarbenen Warnjacke bekleidet und hat an Haus- und Wohnungstüren geklingelt, um angeblich den Brandschutz zu kontrollieren.
Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises und die Stadt Neustadt an der Orla weisen dringend darauf hin, dass diese Personen nicht im offiziellen Auftrag einer der Behörden unterwegs sind und warnen alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich davor, Unbekannten den Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
Falls kein offizieller Termin vorliegt oder kein Absender einer zugelassenen Behörde erkennbar ist, sollte der Zugang unbedingt verwehrt werden. Offizielle Kontrollen erfolgen wenn dann nur mit bestätigtem Termin und behördlicher Legitimation.
Die betreffenden Personen geben vor, in offiziellem Auftrag die Rauchwarnmelder kontrollieren zu wollen. Hier stellt die Brandschutzabteilung des Landratsamtes aber eindeutig klar: im privaten Wohnbereich wird es keine unangekündigten Brandschutzkontrollen durch Mitarbeiter der Kreisbehörde oder durch Feuerwehrkräfte geben.
Besonders ältere Personen werden darauf hingewiesen, dass es die zu DDR-Zeiten gängige Praxis der Wohnstätten-Kontrolle durch die Freiwilligen Feuerwehren nicht mehr gibt. Daher der dringende Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie keine Ihnen unbekannten Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus – auch nicht, wenn diese sich als Feuerwehrleute oder angebliche Brandschutz-Kontrolleure ausgeben.
Sollten Ihnen verdächtige Personen aufgefallen sein oder auch bei Ihnen geklingelt haben, melden Sie dies bitte umgehend der Polizei.
Zum Hintergrund:
Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ist in Thüringen Pflicht. Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen laut Thüringer Bauordnung Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen geeigneten Rauchwarnmelder haben. Die Kontrolle der Geräte obliegt in Wohngebäuden jedoch dem Eigentümer. Bei Mietwohnungen oder Mietshäusern kann dies unter Umständen durch eine beauftragte Fachfirma o.ä. erfolgen. In diesen Fällen müssen die Mieter aber in jedem Fall vorher darüber informiert werden.
Julia Weiß
Pressestelle
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Büro des Landrates
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
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