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Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Winterdienst auf Gehwegen

Die Winterdienstpflicht für Gehwege ist gemäß Satzung der Stadt Neustadt an der Orla über die Straßenreinigung auf die Anlieger - also auf die Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke und die ihnen Gleichgestellten - übertragen.

Die Anlieger haben in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr die am Grundstück angrenzenden Gehwege in der erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Die Gehwege müssen von den Anliegern so von Schnee freigehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn möglich ist. Bei Straßen mit nicht erkennbarem Gehweg muss entlang der Grundstücksgrenze ein 1,5 m breiter Bereich von Schnee befreit und gestreut werden. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, sogenannte Schrammborde, sind keine Gehwege.

Zum Abstumpfen sind geeignete Materialien wie Splitt oder Sand zu nutzen. Diese sind in Baumärkten erhältlich. Streusalz darf nur unter besonderen Bedingungen auf Gehwegen zum Einsatz kommen - dazu gehören Blitzeis oder Rampen für Rollstuhlfahrer. Die Anlieger können ihre Winterdienstpflicht an Dritte übertragen.

Bei Verletzung der Winterdienstpflicht ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Werden Anliegerpflichten nicht oder nur teilweise erfüllt, sollte der Fachdienst Ordnung der Stadtverwaltung informiert werden, der sich dann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Verbindung setzt und die Erfüllung der Räum- und Streupflicht anmahnt.

Ansprechpartner zum Winterdienst

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Ordnung
Markt 1
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Besucheranschrift
BürgerService (im Rathaus)
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