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Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Im Standesamt Neustadt an der Orla können Sie die behördlichen Wege rund um Geburt, Sterbefälle oder Eheschließung erledigen.

Sie finden das Standesamt im Erdgeschoss des Rathauses. Ein barrierefreier Zugang über die Ratswaage ist vorhanden. Das Standesamt Neustadt an der Orla ist zuständig für die Stadt mit den dazugehörigen Ortsteilen sowie für die Gemeinde Kospoda und bietet Dienstleistungen und Informationen zu einer Vielzahl von Anliegen an.

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt das Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.

Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Geburtskliniken wird von diesen die Anzeige vorgenommen.

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Heiraten in Neustadt an der Orla

Die Eheschließung können Sie beim Standesamt Neustadt an der Orla anmelden, wenn einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Neustadt an der Orla hat. 

Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.

Die beizubringenden Unterlagen variieren von Paar zu Paar. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in unserem Standesamt, was in Ihrem Fall notwendig ist. Sollten Sie oder Ihre Partnerin / Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, ist immer die persönliche Vorsprache erforderlich. 

Den Tag der Vermählung – der schönste Tag für alle Liebenden – können Sie in Neustadt an der Orla im ganz besonderen Ambiente und mit unverwechselbarem Flair erleben und feiern. Inmitten unserer Stadt bieten Sie den perfekten Ort, um JA zueinander zu sagen.

Für Ihre standesamtliche Hochzeit stehen Ihnen zwei Trauzimmern zur Verfügung.

Das Trauzimmer im Rathaus bieten Ihnen eine besondere Atmosphäre in einem der schönste Bauwerk am Neustädter Marktplatz. Seine reichen Steinmetzarbeiten am Erker und an der Freitreppe, der kunstvoll gearbeiteten Giebel und die markanten Tür- und Fenstergewände strahlen den Glanz vergangener Jahrhunderte aus. Es zählt zu den schönsten Rathäusern Thüringens. 

Ein schön gestalteter Trausaal in der zweiten Etage des Rathauses bietet in angenehmer Atmosphäre 45 Personen für die Eheschließungszeremonie Platz.

Nach erfolgter Eheschließung gehört das Foto auf der Rathaustreppe zu einer sehr eindrucksvollen Erinnerung.

Standesamtliche Trauung mal ganz romantisch? In Neustadt ist dies möglich – heiraten Sie im wunderschönen Erkerzimmer der Bohlenstube im Lutherhaus. 

Das mittelalterlich geprägte Trauzimmer mit wunderschönen  Bemalungen bietet bis zu 20 Personen Platz und ist barrierefrei zugänglich. 

Lassen Sie sich verzaubern vom einmaligen und geschichtsträchtigen Ambiente. Das aus der Renaissancezeit stammende Lutherhaus in Neustadt an der Orla gehört zu den schönsten Bürgerhäusern der Stadt. 

Sowohl auf dem angrenzenden Marktplatz, als auch im Hof des Lutherhauses, können Verwandten und Freunden erwartet, die diesem Tag noch einmal eine besondere Note geben und für das Brautpaar unvergesslich machen.

Im liebevoll gestalteten Hof des Lutherhauses können Sie mit einem kleinen Sektempfang auf das Eheglück anstoßen und auch der traditionelle Sägebock finden dort einen würdigen Platz.

Als Personenstandsurkunden bezeichnet man Geburts- Ehe- Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden, welche aus den Personenstandsregistern bzw. aus Personenstandsbüchern ausgestellt werden können. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Ereignisort. 

Sofern Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, können Sie diese schriftlich oder per E-Mail unter standesamt@~@neustadtanderorla.de beantragen.

Bitte fügen Sie als Identitätsnachweis eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Sie müssen dafür nicht die Dienste eines Drittanbieters in Anspruch nehmen, da diese oftmals mit Zusatzkosten verbunden sein können.  

Geführt werden die Personenstandsbücher in den Gemeinden (Standesämtern) seit 1876.

Wegen der zu beachtenden Verjährungsfristen können jedoch nicht bis zu diesem Zeitpunkt zurück Urkunden ausgestellt werden. Die Verjährungsfristen betragen für Geburtenbücher 110 Jahre, für Heiratsbücher 80 Jahre und für Sterbebücher 30 Jahre.

Die Personenstandsbücher gehen nach den vorstehenden Verjährungsfristen zur Verwahrung in unser Stadtarchiv über.

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Kultur
Historische Sammlungen & Archiv
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Besucheranschrift
Historische Sammlungen & Archiv
Kirchplatz 7
07806 Neustadt an der Orla

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft wird durch die persönliche Zustimmung der Mutter wirksam. Beide Zustimmungen werden in öffentlicher Form beurkundet.

Der Kirchenaustritt erfolgt durch die Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. Diese wird in der Regel mündlich zur Niederschrift gegenüber dem Standesamt abgegeben.

Der Austritt kann nur höchstpersönlich erklärt werden, eine Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist unzulässig.

Die Religionsmündigkeit tritt mit dem 14. Lebensjahr ein, deshalb können Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ihren Austritt selbst erklären, d. h. ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters.

Für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können deren gesetzliche Vertreter gemeinsam den Austritt erklären. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist auch dessen Einwilligung zum Austritt aus der Religionsgemeinschaft erforderlich. Diese Erklärung muss der Austrittserklärung voran gehen.

Der Kirchenaustritt ist ab sofort wirksam. Der Standesbeamte stellt eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt aus.

Wird für die Namensführung einer Person deutsches Recht maßgebend (zum Beispiel durch Einbürgerung) und entspricht der getragene und nach ausländischem Recht erworbene Name nicht der deutschen Form, so kann die Person die Namensführung an die deutsche Struktur angleichen. Im deutschen Recht gibt es in der Regel einen oder mehrere Vornamen und im Regelfall einen Familiennamen. Ausländische Namensbestandteile wie zum Beispiel Vatersnamen können daher abgelegt oder umgewandelt werden. Im Einzelfall könnten sogar neue Namen bestimmt werden.

Ist der anzugleichende Name zugleich der Ehename einer wirksamen Ehe und soll der angeglichene Name auch Ehename werden, so muss die Erklärung während des Bestehens der Ehe von beiden Ehegatten abgegeben werden.

Die Angleichungserklärung kann nur einmal abgegeben werden und ist unwiderruflich.

Nach erfolgter Angleichungserklärung und Anerkennungsverfahren können die Ausweisdokumente im Anschluss beantragt werden.

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.

Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt beantragen. Eine gesetzliche Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille) beweist die Tatsache der Geburt. Sinnvoll kann eine Nachbeurkundung dann sein, wenn der Name oder die Abstammungsverhältnisse in Deutschland verbindlich nachgewiesen werden sollen. Ferner kann Ihnen das Standesamt I in Berlin nach der Beurkundung jederzeit neue Urkunden (auch mehrsprachig) ausstellen.

Sofern der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nur, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister beantragt wird, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos werden.

Ansprechpartner

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Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Ordnung
Standesamt
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Besucheranschrift
Standesamt (im Rathaus)
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Öffnungszeiten

Für den Besuch des Standesamtes bitten wir Sie um die Vereinbarung eines Termines. Dies kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

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