www.neustadtanderorla.de
Mail: info@neustadtanderorla.de
Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Amtliche Mitteilungen der Stadt Neustadt an der Orla werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam auf unserer Internetseite sowie im "Neustädter Kreisbote" als Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Der Neustädter Kreisbote erscheint im Rythmus von 14 Tagen, immer zum Ende der geraden Kalenderwoche und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind in der TouristInformation im Lutherhaus ebenfalls kostenlos erhältlich. Digital sind alle Ausgaben des "Neustädter Kreisbote" ab Anfang 2018 auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Bau
Bebauungsplan „Quartier 23 – Orlaaue“ (Teilaufhebung)
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 10.12.2025, die Begründung einschließlich Umweltbericht dazu vom 10.12.2025 sowie die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten wesentlichen umwelt-bezogenen Informationen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichungsfrist
vom 18. Mai 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026
unter der Internetadresse
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
zu folgenden Zeiten:
Montag 7:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 13:00 Uhr
Samstag 9:00 – 12:00 Uhr (am 2. Samstag im Monat)
Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an die Postanschrift:
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt (Orla)
oder an die E-Mail-Adresse:
stadtplanung@~@neustadtanderlorla.de
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist zum B-Plan-Entwurf abgegeben werden können.
- dass Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden sollen, bei Bedarf Stellungnahmen auch in Papierform an die oben genannte Adresse der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg gesandt werden kann.
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Nach Einschätzung der Stadt Neustadt an der Orla bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Informationen:
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-bezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten:
(Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen)
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
info@~@neustadtanderorla.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13, Abs. 1 lit. b DS-GVO):
datenschutz@~@neustadtanderorla.de
Zweck der Datenverarbeitung ist ein Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zum
Bebauungsplan Neustadt an der Orla „Quartier23 – Orlaaue“ – (Teilaufhebung).
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13, Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m.
§ 16 Abs. 1, Thür.DSG):
§§ 8 bis 28 sowie 34 und 35 BauGB
Empfänger (Art. 13 Abs. 1 lt. E DS-GVO):
Ihre personenbezogenen Daten erhalten das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises gem. § 21 Abs. 3 ThürKO sowie der Postvertrieb.
Dauer der Speicherung:
Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind.
Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO):
Die nachfolgenden Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO in den einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von den Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO in den einzelnen aufgeführten Gründen zutrifft, z. B., wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B., wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Es besteht ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Der räumliche Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans vom 10.12.2025 ist dem nachfolgend abgebildeten Lageplan zu entnehmen:
Stadt Neustadt an der Orla, den 16.05.2026
Ralf Weiße
Bürgermeister
Ansprechpartner
Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Bau
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Verwaltung
Der Saale-Orla-Kreis ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen und fortzuschreiben.
Der Bedarfsplan dient als Planungsinstrument der Erfüllung des Anspruches auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung nach § 2 ThürKigaG und wurde anhand der Zuarbeiten der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden im Saale-Orla-Kreis erarbeitet.
In seiner Sitzung am 15.05.2024 hat der Jugendhilfeausschuss den Bedarfsplan für das Kindergartenjahr 2024/25 beschlossen. Dieser steht nun jedem Interessierten zur Ansicht bzw. zum Download zur Verfügung. Alternativ können Sie im Fachdienst Verwaltung zu den Öffnungszeiten des Rathauses den Bedarfsplan digital Form einsehen.
Ansprechpartner
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Fachdienst Verwaltung
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Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Finanzen
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