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Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Amtliche Mitteilungen der Stadt Neustadt an der Orla werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam auf unserer Internetseite sowie im "Neustädter Kreisbote" als Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Der Neustädter Kreisbote erscheint im Rythmus von 14 Tagen, immer zum Ende der geraden Kalenderwoche und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind in der TouristInformation im Lutherhaus ebenfalls kostenlos erhältlich. Digital sind alle Ausgaben des "Neustädter Kreisbote" ab Anfang 2018 auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Bau
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung vom 12.06.2025 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg“ in der Fassung vom 17.04.2025 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Hierzu werden der Entwurf der Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg“ in der Fassung vom 17.04.2025 und die Begründung im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:
https://www.neustadtanderorla.de/stadt/bekanntmachungen/ amtliche-mitteilungen/
veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen des Bürger- Service (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten:
Montag 7:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 13:00 Uhr
Samstag 9:00 – 12:00 Uhr (jeweils am 2.Samstag des Monats)
Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an
stadtplanung@~@neustadtanderorla.de und/oder
horlbeck@~@sigmaplan-vogtland.de
zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während Öffnungszeiten des BürgerService zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und zugleich gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Stadt Neustadt an der Orla, den 12.07.2025
Ralf Weiße
Bürgermeister
Entwurf der Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

BEKANNTMACHUNG über die Veröffentlichung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Ziegelei- weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
pdf • 504 KB • Veröffentlichung am 12.07.2025 im Neustädter Kreisbote Nr. 14 • Download
Außenbereichssatzung "Ziegeleiweg" Stadt Neustadt an der Orla Gemarkung Neustadt an der Orla, Flur 4 und 13 - Entwurf
pdf • 520 KB • Stand: 17.04.2025 • Download
BEGRÜNDUNG Außenbereichssatzung „Ziegeleiweg“, Stadt Neustadt an der Orla - Entwurf
pdf • 3 MB • Stand: 17.04.2025 • DownloadDer Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung vom 12.06.2024 den Entwurf für den Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ in der Fassung vom 22.05.2025 gebilligt und zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Hierzu werden der Entwurf für den Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“, die Begründung mit Umweltbericht sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:
https://www.neustadtanderorla.de/stadt/bekanntmachungen/ amtliche-mitteilungen/
veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen des BürgerService (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten:
Montag 7:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 13:00 Uhr
Samstag 9:00 – 12:00 Uhr (jeweils am 2.Samstag des Monats)
Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen waren zur Erstellung des Entwurfs verfügbar und werden ebenfalls mit veröffentlicht:
Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an
stadtplanung@~@neustadtanderorla.de und/oder
horlbeck@~@sigmaplan-vogtland.de
zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während Öffnungszeiten des BürgerService zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und zugleich gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans unberück- sichtigt bleiben können.
Die Abgrenzung des 1. Teilbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neu- stadt/Orla – Molbitz“ ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Stadt Neustadt an der Orla, den 12.07.2025
Ralf Weiße
Bürgermeister
Akuelle Auslegung vom 14. Juli 2025 bis 14. August 2025
Entwurf für den Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

BEKANNTMACHUNG über die Veröffentlichung des Entwurfs für den Teilbereich 1 der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
pdf • 477 KB • Veröffentlichung am 12.07.2025 im Neustädter Kreisbote Nr. 14 • Download
Bebauungsplans Gewerbegebiet Neustadt/Orla-Molbitz - ENTWURF für Teilbereich 1 - Maßstab 1:1000
pdf • 2 MB • Stand: 22.05.2025 • Download
BEGRÜNDUNG (Entwurf – Teilbereich 1) zur 3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Neustadt/Orla – Molbitz“ in 07806 Neustadt an der Orla
pdf • 2 MB • Stand: 22.05.2025 • Download
Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes
pdf • 958 KB • Stand: 10.03.2025 • Download
Stellungnahme des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis
pdf • 723 KB • Stand: 12.03.2025 • Download
Stellungnahme des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
pdf • 777 KB • Stand: 08.02.2025 • Download
Stellungnahme des Zweckverbands Wasser und Abwasser Orla
pdf • 758 KB • Stand: 10.02.2025 • DownloadAnsprechpartner
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