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Jobinformationen und berufliche Weiterbildungen

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Dieses können Sie im Bürgerbüro beantragen. Erstellt wird dieses vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) und mit der Post versendet.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie

  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).

bestimmt sind. Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:

  • einfaches Führungszeugniss
  • erweitertes Führungszeugniss

Wenn Sie das Führungszeugnis für private Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dieses wird Ihnen direkt per Post zugesandt.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde 2007 in Deutschland eingeführt und wird für jeden deutschen Staatsbürger einmalig vergeben. Diese Nummer gilt lebenslang und wird nicht geändert, auch nicht wenn Sie umziehen und sich damit das zuständige Finanzamt ändert.

Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer wird vor allem von Finanzbehörden benötigt, die steuerrelevante Daten mit der Steuer-ID einfacher und effizienter auswerten können.
Die Steuer-Identifikationsnummer wird schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer wird auch als „Persönliche Identifikationsnummer“ bezeichnet. Ihre Steuer-ID finden Sie auch auf dem letzten Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.

Falls keines dieser Dokumente vorhanden sein sollte, kann die Steuer-ID online direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Die IdNr erhalten Sie per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu vier Wochen.

Auch das Bürgerbüro der Stadt Neustadt an der Orla kann Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer auf Anfrage mitteilen. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Steuerpflichtige Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, hierzulande aber Einkünfte erzielen, müssen die Steueridentifikation stattdessen beim zuständigen Finanzamt erfragen.
Für Kinder verschickt das BZSt die Steuer-ID automatisch direkt nach der Geburt des Kindes.

Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Pößneck mit der Bundesfinanzamtsnummer 4165.

Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers – im Fall des Saale-Orla-Kreises der Landkreis.

Trotz der verschiedenen Zuständigkeiten werden die Grundsicherungsleistungen aus einer Hand erbracht. Dafür wurden mit den Jobcentern gemeinsame Einrichtungen gebildet. Das Jobcenter Saale-Orla-Kreis unterstützt die Bürgerinnen und Bürger mit:

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden des Jobcenters ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.

Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums gemeint, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.

Sie erreichen das Jobcenter unter folgenden Telefonnummern oder per E-Mail:

03663 434-250
03647 506-100
03663 434-288
JC-SOK@~@jobcenter-ge.de

Das Jobcenter ist zu folgenden Servicezeiten geöffnet

 Schleiz,
Pahlhornstraße 6
Pößneck,
Wohlfarthstraße 3 - 5
Montag08.00 - 12.00 Uhrnach Vereinbarung
Dienstagnach Vereinbarung08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch

geschlossen

geschlossen
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
nach Vereinbarung
Freitagnach Vereinbarung09.00 - 12.00 Uhr

Arbeit und Beruf sind von herausragender Bedeutung für die Entwicklung der persönlichen Identität sowie für die gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb ist die berufliche Weiterbildung unverzichtbarer und zentraler Bestandteil des Volkshochschul-Angebots.

In den Kursangeboten der Volkshochschule Saale-Orla-Kreis im Fachbereich "Beruf" werden Ihnen grundlegende Kompetenzen im Bereich EDV, Kommunikation und Persönlichkeitsentwicklung vermittelt. Das umfangreiche EDV-Angebot gibt die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten des Computers in der modernen digitalen Arbeits- und Lebenswelt wider.

Beruflich orientierende und qualifizierende Kurse finden sich auch im Angebot anderer Programmbereiche: zum Beispiel interkulturelle Kompetenztrainings, Angebote der Betrieblichen Gesundheitsvorsorge, berufsbezogene Fremdsprachkurse oder Veranstaltungen und Beratung zur Karriereplanung.

www.vhs-sok.de

 

Die Volkshochschule mit den Standorten Pößneck und Schleiz ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

 

Geschäftsstelle Pößneck
Volkshochschule Saale-Orla-Kreis
Wohlfarthstraße 3-5
07381 Pößneck

Geschäftsstelle Schleiz
Aus- und Weiterbildungszentrum
Löhmaer Weg 2
07907 Schleiz

Montag09.00 - 12.00 Uhr09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch09.00 - 12.00 Uhr09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag09.00 - 12.00 Uhr09.00 - 12.00 Uhr

Informationen zum Gewerbe

Gewerbeanmeldung

Der Beginn eines selbstständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
  • Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig),
  • bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG).

Jeder, der einen selbstständigen Betrieb für das stehende Gewerbe betreibt, muss diesen bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Gebühren: 25,00 €

Gewerbeummeldung

Jeder, der einen selbstständigen Betrieb für das stehende Gewerbe verlegt oder die Tätigkeit erweitert, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Gebühren: 15,00 €

Gewerbeabmeldung

Jeder, der einen selbstständigen Betrieb für das stehende Gewerbe aufgibt, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Gebühren: 10,00 €

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde werden von den Mitarbeitern/innen des Bürgerbüros wahrgenommen und bestimmen sich im Wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Aufgaben der unteren Gewerbebehörde sind:

  • Antrag auf Sperrzeitverkürzung / -verlängerung
  • Anzeige des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen
  • Anzeige einer Verkaufsveranstaltung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Erlaubnis für Honoraranlagen-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler
  • Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung
  • Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33c Gewerbeordnung
  • Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag
  • Erlaubnis für Spielhallen, Geeignetheitsprüfung zur Aufstellung von Spielgeräten
  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
  • Erlaubnis für die Tätigkeit des Pfandleihers
  • Erlaubnis zur Durchführung von Versteigerungen / Auktionshäuser
  • Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
  • Erteilung Reisegewerbekarte
  • Führung des Gewerberegisters der Stadt Neustadt an der Orla
  • Genehmigung von Plakatierung
  • Genehmigung für Schank- und Speisewirtschaft, Gestattung für einen vorübergehenden Betrieb
  • Gewerbeanzeigen (An-, Um-, Abmeldung)
  • Ladenöffnungszeiten / Sonn- und Feiertage
  • Marktfestsetzungen
  • Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden
  • regelmäßige Kontrollen der Betriebe
  • Schornsteinfegerrecht
  • Wanderlager

Formulare & Anträge

Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform

Gewerbe-Anmeldung

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Gewerbe-Ummeldung

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Gewerbe-Abmeldung

• 160 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Gewerbe-Anmeldung GmbH

• 226 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Beiblatt zur Gewerbe-An-/Um-/Abmeldung

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Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 3

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Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 4

• 32 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)

• 181 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Date

Antrag oder Verlängerung auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO | Gewerbelegitimationskarte nach § 55b GewO

• 152 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Schaustellung von Personen - Erlaubnis

• 128 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56 aGewO (Wanderlager) | Wanderlager-Anzeige

• 70 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO | Verkaufsveranstaltung Genehmigung beantragen

• 288 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Spielhallen | Spielgeräte aufstellen

• 241 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Bewerbung um einen Standplatz auf dem Wochenmarkt / "Grünen Markt"

• 588 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform

Online-Anträge über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen











Ansprechpartner

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