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Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Amtliche Mitteilungen der Stadt Neustadt an der Orla werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam auf unserer Internetseite sowie im "Neustädter Kreisbote" als Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Der Neustädter Kreisbote erscheint im Rythmus von 14 Tagen, immer zum Ende der geraden Kalenderwoche und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind in der TouristInformation im Lutherhaus ebenfalls kostenlos erhältlich. Digital sind alle Ausgaben des "Neustädter Kreisbote" ab Anfang 2018 auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Zu den Online-Ausgaben des "Neustädter Kreisbote"

Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Verwaltung

Der Saale-Orla-Kreis ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen und fortzuschreiben.

Der Bedarfsplan dient als Planungsinstrument der Erfüllung des Anspruches auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung nach § 2 ThürKigaG und wurde anhand der Zuarbeiten der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden im Saale-Orla-Kreis erarbeitet.

In seiner Sitzung am 31.05.2023 hat der Jugendhilfeausschuss den Bedarfsplan für das Kindergartenjahr 2023/24 beschlossen und steht nun jedem Interessierten zur Ansicht bzw. zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Verwaltung
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Bau

Der Stadtrat Neustadt an der Orla hat mit Beschluss vom 14.12.2023 den Entwurf der Ergän-zungssatzung „Flurstück 1404/1“ in der Fassung vom 03.11.2023 gebilligt und die formelle Öf-fentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziel der Satzung ist die Einbeziehung der erschlossenen Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und damit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von einem Wohnstandort in Neu-stadt an der Orla. Die Lage der Ergänzungssatzung im Stadtgebiet von Neustadt an der Orla wird im folgenden Übersichtsplan dargestellt:

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück 1404/1“ in der Fassung vom 03.11.2023 sowie die Begründung werden im Zeitraum

vom  19.02.2024  bis einschließlich 22.03.2024

auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:
www.neustadtanderorla.de/bauen-wirtschaft-umwelt/aktuelles/aktuelle-auslegungen/
veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen des BürgerService (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten:

Montag 7:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 13:00 Uhr
Samstag 9:00 – 12:00 Uhr (jeweils am 2.Samstag des Monats)

Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an stadtplanung@~@neustadtanderorla.de und/oder horlbeck@~@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während Öffnungszeiten des Bürgerservice zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß §  4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, abgesehen wird.

Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentli-cher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, Stellung-nahmen zum Entwurf eingeholt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung. Die von der Planung berührten Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zugleich schriftlich über die öffent-liche Auslegung des Entwurfs in Kenntnis gesetzt.

Stadt Neustadt an der Orla, den 10.02.2024

Ralf Weiße
Bürgermeister

Ansprechpartner

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Fachdienst Bau
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07806 Neustadt an der Orla

Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Finanzen

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Fachdienst Finanzen
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Bekanntmachungen des Amtsgerichtes Rudolstadt

Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

DatumMittwoch, 17.04.2024
Uhrzeit9.00 Uhr
RaumII. Sitzungssaal
OrtAmtsgericht Rudolstadt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt

GemarkungNeustadt
Flur, Flurstück1, 534/7
Wirtschaftsart und LageGebäude- und Freifläche
AnschriftRodaer Straße 19a, 07806 Neustadt an der Orla
316
Blatt2809 BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
zweigeschossiges, unterkellertes Mehrfamilienreihenendhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Wohnfläche von ca. 343 qm, Baujahr ca. 1909, teilmodernisiert, weiterer Modernisierungsbedarf

Verkehrswert:
93.600,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 08.07.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 07.07.2022.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Rudolstadt, 25.09.2023

gez. Schors
Rechtspflegerin
Beglaubigt

Wiegand
Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

DatumMittwoch, 17.04.2024
Uhrzeit9.10 Uhr
RaumII. Sitzungssaal
OrtAmtsgericht Rudolstadt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt

GemarkungNeustadt
Flur, Flurstück1, 534/19
Wirtschaftsart und LageErholungsfläche, Mühlstraße
AnschriftMühlstraße, 07806 Neustadt an der Orla
358
Blatt2838 BV 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebautes Objekt; derzeit als Gartengrundstück genutzt

Verkehrswert:
13.246,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.07.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 08.07.2022.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Rudolstadt, 25.09.2023

gez. Walther
Rechtspflegerin
Beglaubigt

Wiegand
Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Ansprechpartner

Postanschrift
Amtsgericht Rudolstadt
Postfach 100 208
07395 Rudolstadt

Kontakt
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Marktstraße 54
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