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Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Amtliche Mitteilungen der Stadt Neustadt an der Orla werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam auf unserer Internetseite sowie im "Neustädter Kreisbote" als Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Der Neustädter Kreisbote erscheint im Rythmus von 14 Tagen, immer zum Ende der geraden Kalenderwoche und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind in der TouristInformation im Lutherhaus ebenfalls kostenlos erhältlich. Digital sind alle Ausgaben des "Neustädter Kreisbote" ab Anfang 2018 auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Zu den Online-Ausgaben des "Neustädter Kreisbote"

Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Bau

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla hat in seiner Sitzung vom 25.09.2025 den 3. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ in der Fassung vom 24.09.2025 gebilligt und zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Hierzu werden der 3. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“, die Begründung mit Umweltbericht sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Zeitraum 

vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026

auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:

www.neustadtanderorla.de/stadt/bekanntmachungen/amtlichemitteilungen/

veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im Zeitraum vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen des BürgerService (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten:

Montag    7:00 – 15:00 Uhr
Dienstag    9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch    9:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag    9:00 – 17:00 Uhr
Freitag    9:00 – 13:00 Uhr
Samstag    9:00 – 12:00 Uhr (am 2. Samstag im Monat)

Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen waren zur Erstellung des Entwurfs verfügbar und werden ebenfalls mit veröffentlicht:

Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an stadtplanung@neustadtanderorla.de und/oder horlbeck@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während Öffnungszeiten des BürgerService zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.

Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und zugleich gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischen Weg benachrichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ sowie die Lage der externen Ausgleichsfläche sind dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:

Stadt Neustadt an der Orla, den 03.12.2025

Ralf Weiße
Bürgermeister

3. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Auslegungszeitraum: 5. Januar bis einschließlich 5. Februar 2026

Ansprechpartner

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Bau
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Verwaltung

Der Saale-Orla-Kreis ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege zu erstellen und fortzuschreiben.

Der Bedarfsplan dient als Planungsinstrument der Erfüllung des Anspruches auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung nach § 2 ThürKigaG und wurde anhand der Zuarbeiten der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden im Saale-Orla-Kreis erarbeitet.

In seiner Sitzung am 15.05.2024 hat der Jugendhilfeausschuss den Bedarfsplan für das Kindergartenjahr 2024/25 beschlossen. Dieser steht nun jedem Interessierten zur Ansicht bzw. zum Download zur Verfügung. Alternativ können Sie im Fachdienst Verwaltung zu den Öffnungszeiten des Rathauses den Bedarfsplan digital Form einsehen.

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Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Finanzen

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