www.neustadtanderorla.de
Mail: info@neustadtanderorla.de
Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Die Stadt Neustadt an der Orla und die Gemeinde Kospoda haben nach Stadtratsbeschluss vom 26.März 2026 die kommunale Wärmeplanung begonnen.
Damit soll den Bürgern und Gewerbetreibenden ein Planwerk mit Informationen über die zukünftige Situation der Wärmeversorgung an die Hand gegeben werden. 

Nach Ausschreibung wurde das Ingenieurbüro IPH Selzer Ingenieure GmbH aus Weimar beauftragt, die kommunale Wärmeplanung bis zum Ende des dritten Quartals 2027 zu erarbeiten und erstellt nun den Wärmeplan in Zusammenarbeit mit der Stadt, den Stadtwerken und weiteren Akteuren. 

So startet nun der mehrstufige Erstellungsprozess.    Angefangen mit der Erfassung der derzeitigen Wärmeversorgung (Bestandsanalyse) und der Potenzialanalyse der erneuerbaren Energiequellen im Stadtgebiet wird ein Zielszenario entwickelt, welches in der letzten Phase des Prozesses in einer Umsetzungsstrategie mündet. 

Für das Gelingen des Projektes ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik, der Industrie, der Gewerbetreibenden, der Handels- und Dienstleistungsunternehmen, der Wohnungswirtschaft und der Landwirtschaft sowie weiterer Institutionen, Behörden und Träger öffentlicher Belange entscheidend. Wir laden daher im Projektverlauf zum Austausch ein. Über den genauen Zeitpunkt und Ablauf einzelner Informationsveranstaltungen wird die Stadt rechtzeitig informieren

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Bau
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Mit dem Wärmeplanungsgesetz sind alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Hintergrund ist der hohe Anteil der Wärmeversorgung am Endenergieverbrauch in Deutschland, der rund die Hälfte des gesamten Energiebedarfs ausmacht. Die kommunale Wärmeplanung ist dabei ein zentraler Baustein für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor. Sie entwickelt eine langfristige Strategie für eine emissionsarme Wärmeversorgung vor Ort und trägt damit wesentlich zur Verbesserung der lokalen Energiebilanz bei. Gleichzeitig schafft sie eine abgestimmte Grundlage, auf deren Basis Kommunen, Versorgungsunternehmen, Wirtschaft, Bürger und weitere Akteure zielgerichtet zur zukünftigen Wärmeversorgung beitragen können.

Zunächst wird der Energiebedarf analysiert, der Bestand an Wärmenetzen, das vorhandene Potential an regenerativen Energien und an nutzbarer Abwärme. Auf Grundlage dieser Daten werden für das gesamte Stadtgebiet Maßnahmengebiete herausgearbeitet und priorisiert, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit zur Errichtung neuer Wärmenetze eignen. Hierbei spielen neben der technischen Realisierbarkeit auch wirtschaftliche Gesichtspunkte (erwartbarer Nahwärmepreis oder erreichbare Anschlussquote) eine Rolle.

Ebenso werden Gebiete dargestellt, die nach dem jeweils aktuellen Stand, nicht für eine zentrale Wärmeversorgung in Frage kommen.

Darüber hinaus will die Stadt auch den ländlichen Ortsteilen die Möglichkeit geben von der Wärmeplanung zu profitieren. Es sollen lokal vorhandene Ressourcen der nachhaltigen Wärmegewinnung erkannt, eingeordnet und mit Handlungsempfehlungen untermauert werden.

Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bekommen so mehr Planungssicherheit und Vorschläge, wie ihre künftige Wärmeversorgung aussehen kann.

Der am Ende des Planungsprozesses vorliegende Entwurf wird öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt und nach Bearbeitung der Stellungnahmen bekanntgemacht. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überarbeitet, um ihn an die Stadtentwicklung, den Stand der Technik und weitere sich ändernde Rahmenbedingungen anpassen zu können.

Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern vielmehr einen empfehlenden und informativen Charakter besitzen. Individuelle Einzellösungen oder konkrete Empfehlungen für den Einsatz bestimmter Technologien oder Energieträger sind kein Bestandteil des kommunalen Wärmeplans.

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz
Thüringer Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen (Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung)

 

Häufige Fragen

  • Das Wärmeplanungsgesetz gibt ein standardisiertes Verfahren vor, nach dem eine Wärmeplanung folgende Schritte umfasst:
  • Eignungsprüfung,
  • Bestandsanalyse,
  • Potenzialanalyse,
  • Entwicklung Zielszenario,
  • Aufstellen eines Wärmeplans bzw. Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete mit Zieljahren,
  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie.
  • Fortschreibung und Anpassung dieser Ergebnisse alle 5 Jahre

 

Es wird untersucht, welche Gebiete sich für eine leitungsgebundene Versorgung, sprich Wärmenetz (Fern- oder Nahwärme, warmes oder kaltes Netz) oder Biogas-/Wasserstoffnetz besonders eignen. Unter wirtschaftlichen Aspekten werden so voraussichtliche Gebiete mit diesen Versorgungstypen eingeteilt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Anschlusszwang an die jeweiligen Netze besteht.

Für Gebiete ohne leitungsgebundene Versorgung werden dezentrale Erzeugungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit vorgeschlagen. Prinzipiell sind auch in diesen Gebieten durch Eigeninitiative der Bürger Nahwärmenetze denkbar.

Die kommunale Wärmeplanung stellt eine strategische Planung der Kommune dar. Diese gibt eine Orientierung über die Lokalisierung künftiger Wärmenetze. Zudem gibt sie darüber Auskunft, welche lokalen Energiepotenziale vorhanden sind. Damit berührt sie die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist.

Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. 

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete ist durch die Stadt nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.

Für entsprechende Regelungen sind die jeweiligen Kommunen zuständig. 

Entsprechend der Thüringer Wärmeplanungskosten-Erstattungsverordnung (ThürWPKEVO) werden die Kosten für die Wärmeplanung zu 100% vom Bund übernommen.

Weitere Seiten in der Rubrik "Stadtentwicklung"

www.neustadtanderorla.de
Mail: info@neustadtanderorla.de
Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla